In sehr vielen Autokreditverträgen und Leasingverträgen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
Wenn Sie im Autohaus bei dem Kauf des Wagens direkt ein Kredit vermittelt bekommen haben (ein sog.
verbundenes Geschäft) bewirkt der Widerruf des Kreditvertrages automatisch auch den wirksamen Widerruf des Kaufvertrages des Fahrzeuges.
Durch den Widerruf werden die Verträge rückabgewickelt.
Die Folge ist, dass der Händler oder Hersteller ihr Auto zurückerhält und Sie den Kaufpreis zurück erstattet bekommen.
Sie geben das Auto zurück und erhalten die gezahlten Raten nebst Zinsen zurück.
Fast alle Widerrufsbelehrungen in den Autokreditverträgen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen bzw.
enthalten mangelnde Pflichtangaben. Sind solche Fehler vorhanden, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie an zu laufen begonnen.
Ein Widerruf ist daher jetzt noch immer möglich.
Auch Leasingverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Auch hier kann erfolgreich ein Widerruf ausgeübt werden, wenn fehlerhafte Belehrungen vorliegen.
An erster Stelle sind die Banken und Leasinggeber der Autohersteller (zum Beispiel: Audi-Bank, VW-Bank, Mercedes- und BMW Bank) betroffen. Aber auch Banken die Verbraucherkredite vermitteln (wie zum Beispiel: Tagrobank AG, Santander Consumer Bank AG und die Commerz Finanz GmbH) haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.