In sehr vielen Autokreditverträgen und Leasingverträgen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
Wenn Sie im Autohaus bei dem Kauf des Wagens direkt ein Kredit vermittelt bekommen haben (ein sog. verbundenes Geschäft) bewirkt der Widerruf des Kreditvertrages automatisch auch den wirksamen Widerruf des Kaufvertrages des Fahrzeuges. Durch den Widerruf werden die Verträge rückabgewickelt.
Die Folge ist, dass der Händler oder Hersteller ihr Auto zurückerhält und Sie den Kaufpreis zurück erstattet bekommen. Sie geben das Auto zurück und erhalten die gezahlten Raten nebst Zinsen zurück.
Fast alle Widerrufsbelehrungen in den Autokreditverträgen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen bzw. enthalten mangelnde Pflichtangaben. Sind solche Fehler vorhanden, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie an zu laufen begonnen. Ein Widerruf ist daher jetzt noch immer möglich.

Kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Finanzierungsdokumente durch unsere Anwälte, ob ein erfolgreicher Widerruf Ihres Autokredites oder Leasingvertrages möglich ist.

  • Rückgabe des Autos
  • Sie erhalten alle Kreditraten sowie eine geleistete Anzahlung zurück
  • Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, ist nach aktueller Rechtsprechung keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos zu zahlen
  • Auch Leasingverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Auch hier kann erfolgreich ein Widerruf ausgeübt werden, wenn fehlerhafte Belehrungen vorliegen.

    An erster Stelle sind die Banken und Leasinggeber der Autohersteller (zum Beispiel: Audi-Bank, VW-Bank, Mercedes- und BMW Bank) betroffen. Aber auch Banken die Verbraucherkredite vermitteln (wie zum Beispiel: Tagrobank AG, Santander Consumer Bank AG und die Commerz Finanz GmbH) haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

  • Ungenaue Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist
  • Es werden nicht alle Vertragsunterlagen überlassen
  • Fehlerhafte optische Gestaltung der Belehrung
  • Kein Hinweis auf ein Kündigungsrecht nach § 314 BGB
  • Fehlerhafte Angaben zum Tageszins
  • Die Folgen des Widerrufes werden nicht korrekt dargestellt
  • Es wurden keine Angaben zu einer eventuellen Vermittlerprovision getätigt
  • Es sind noch weitere zahlreiche Fehler möglich. Diese Aufzählung ist nur die Spitze des Eisberges.