Ist ihr Auto geleast oder haben Sie einen Autokredit abgeschlossen?

Verträge widerrufen & Geld sparen


Wurden Sie ordnungsgemäß über Ihre Rechte zum Widerruf informiert?
Die Widerrufsfrist läuft immer noch, wenn Sie nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Ein Widerruf ist jetzt noch möglich. Wir prüfen kostenlos ihr Widerrufsrecht!

Autokredit widerrufen

Der Widerrufsjoker bietet Autokäufern, die den PKW über die Herstellerbank finanziert oder geleast haben, die Möglichkeit, sich völlig ohne Verluste von ihren alten Fahrzeugen zu lösen.

Aber auch für den Fall, dass doch eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, sind die Abzüge bei einer gewöhnlichen Fahrzeugnutzung verhältnismäßig gering. Eine durchschnittliche Nutzungsentschädigung von ca. 130 EUR pro Monat ergeben.
Die Landgerichte Hamburg (Az.: 330 O 145/18) und Berlin (Az.: 4 O 20/18) haben aktuell sogar entschieden, dass keine Nutzungsentschädigung bei einen Widerruf zu zahlen ist.

Jetzt Auto zurückgeben und Geld zurückholen

Viele Kunden wurden von den Autobanken nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Falls Sie einen Vertrag nach dem 12.06.2014 abgeschlossen haben, können Sie Ihren Vertrag widerrufen. Bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs müssten Sie dann weder einen Ausgleich für den Werteverlust oder eine Entschädigung der gefahrenen Kilometer zahlen.
Stolle Rechtsanwälte prüfen, ob Sie Ihren Autokredit widerrufen können und wie hoch Ihr zu erwartender Gewinn ist.

Kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Finanzierungsdokumente durch unsere Anwälte, ob ein erfolgreicher Widerruf Ihres Autokredites oder Leasingvertrages möglich ist.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten für neue Freiheiten

Zahlreiche Gerichte haben zu Gunsten des Verbrauchers entschieden. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Jetzt kostenlos prüfen
aktuelle Rechtssprechungen Widerruf Autokredit

Das Landgericht Berlin hat gegen die Volkswagen Bank GmbH mit Urteil vom 29. März 2019 – 4 O 224/18 – entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. „Das zugunsten eines Verbrauchers ergangene Urteil macht deutlich, dass die Erfolgschancen gegen die Volkswagen Bank GmbH auf Rückabwicklung eines Autokredits hervorragend sind“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Der Berliner Kläger hätte nicht nur einen erheblichen Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal erlitten. Er wäre auch von den ab Juli 2019 in Berlin anstehenden Durchfahrtsbeschränkungen betroffen gewesen. Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen Ausweg

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Volkswagen Bank GmbH mit Urteil vom 12. November 2018 – 318 O 141/18 – erstmals entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. „Das aktuelle Urteil ist nach unserer Kenntnis das erste positive gegen die Volkswagen Bank GmbH aus dem norddeutschen Raum“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. HAHN Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und diese für den Kläger gerichtlich geltend gemacht. Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern auch von den Durchfahrtsbeschränkungen im Hamburger Stadtteil Altona betroffen. Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen Ausweg.

Gute Nachrichten für viele Mercedes Dieselbesitzer: Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 21.08.2018 – 25 O 73/18 - erstmalig gegen die Mercedes-Benz Bank AG wegen fehlerhafter Vertragsangaben entschieden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer Widerrufsinformation noch nicht zu laufen begonnen hatte. Nun kann der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten Raten in Höhe von 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Das Landgericht Arnsberg verhandelte einen Fall zum Thema Widerruf von KFZ-Darlehensverträgen, der wieder neue Bewegung in diese Debatte bringen dürfte. Denn das Urteil stellt einen Durchbruch aus Sicht der Verbraucher dar. Die VW Bank wurde zur Rückabwicklung einer KFZ-Finanzierung und des dazugehörigen Kaufvertrags verurteilt. Der Käufer konnte also auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch vom Widerrufsjoker profitieren. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung und die Beratungspraxis unserer Kanzlei.