Das Landgericht Berlin hat gegen die Volkswagen Bank GmbH mit Urteil vom 29. März 2019 – 4 O 224/18 – entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. „Das zugunsten eines Verbrauchers ergangene Urteil macht deutlich, dass die Erfolgschancen gegen die Volkswagen Bank GmbH auf Rückabwicklung eines Autokredits hervorragend sind“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Der Berliner Kläger hätte nicht nur einen erheblichen Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal erlitten. Er wäre auch von den ab Juli 2019 in Berlin anstehenden Durchfahrtsbeschränkungen betroffen gewesen. Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen Ausweg